KI im Video Content: Effizienz ja. Fake nein.

Die Schweizer Medienbranche hat am 7. Mai 2026 (endlich) einen gemeinsamen KI-Kodex vorgestellt. Ziel: verantwortungsvoller KI-Einsatz, Transparenz, Datenschutz, Anwenderkenntnisse und Schutz demokratischer Prozesse.

von Jürg Steudler

Unter­stützt wird der Kodex unter ande­rem von SRG SSR, Key­stone-SDA und dem Ver­le­ger­ver­band SCHWEI­ZER MEDI­EN. Zudem ist ein Respon­si­ble-AI-Audit mit Qua­li­täts­la­bel der WEMF geplant.

War­um das auch die Unter­neh­mens­kom­mu­ni­ka­ti­on betrifft:

Was in der Pres­se eigent­lich selbst­ver­ständ­lich sein müss­te, wird immer mehr auch in der Unter­neh­mens­kom­mu­ni­ka­ti­on not­wen­dig: kla­re Spiel­re­geln für den Ein­satz von KI. – Denn die Repu­ta­ti­on von Unter­neh­men kann sehr schnell beschä­digt werden.

KI ist längst Teil der Video­pro­duk­ti­on – nicht nur in Social Media oder in der Marketingkommunikation

Film- und Video­pro­du­zen­ten sind seit Jahr­zehn­ten dar­an gewöhnt, neue Tech­no­lo­gien sofort auf­zu­neh­men. Um in einem hart­um­kämpf­ten Markt up-to-date zu blei­ben, sind sie gera­de­zu ange­wie­sen dar­auf: Digi­ta­le Kame­ras, Non-linea­re Schnitt­sys­te­me, Droh­nen, Gim­bals, Remo­te-Pro­duk­ti­on, Vir­tu­al Pro­duc­tion, Real­time-Ren­de­ring. Und so wei­ter und so fort.

Die Bran­che muss sich in immer schnel­le­ren Zyklen neu erfin­den. Oft noch viel schnel­ler, als ihre Kun­den über­haupt regis­trie­ren, was tech­nisch gera­de passiert.

Des­halb braucht es, um von den neu­es­ten KI-Anwen­dun­gen zu pro­fi­tie­ren, nur sel­ten die Hil­fe von selbst­er­nann­ten «KI-Spe­zia­lis­ten», die das The­ma laut­stark für sich ein­neh­men. Gute Pro­du­zen­ten inte­grie­ren KI längst in ihre Work­flows – oft still, prag­ma­tisch und ohne dar­aus jedes Mal eine gros­se Show zu machen.

KI ist in der Video-Con­tent-Gestal­tung längst nicht mehr weg­zu­den­ken. Aber dar­aus folgt nicht auto­ma­tisch, dass KI auch über­all sicht­bar wer­den soll­te. Die relevante Fra­ge lau­tet nicht: KI-Visua­li­sie­run­gen ja oder nein? Sondern:

Darf das Bild als Rea­li­tät gele­sen werden?

Und hier wird es für Unter­neh­men rele­vant. In der Cor­po­ra­te Com­mu­ni­ca­ti­on, der Mit­ar­bei­ter­kom­mu­ni­ka­ti­on und im Employ­er Bran­ding geht es nicht nur um emo­tio­na­le Geschich­ten und schö­ne Bil­der. Es geht um Glaub­wür­dig­keit. Um ech­te Men­schen. Ech­te Orte. Ech­te Situa­tio­nen. Ech­te Kul­tur. Ech­te Füh­rung. Ech­te Haltung.

Wenn ein Unter­neh­men hier gene­rier­te Bil­der ein­setzt, die aus­se­hen wie ech­te doku­men­ta­ri­sche Auf­nah­men, ent­steht ein Glaub­wür­dig­keits­pro­blem. Nicht weil die Bil­der nicht genü­gend echt aus­se­hen, son­dern weil sie es nicht sind.

Der Wahr­heits­ver­trag entscheidet

Ein Recrui­ting-Video ver­spricht: So arbei­ten Men­schen bei uns. Ein CEO-State­ment ver­spricht: Die­se Per­son spricht jetzt zu uns. Ein Cor­po­ra­te Movie über Fir­men­kul­tur ver­spricht: Das ist unse­re Orga­ni­sa­ti­on. Ein inter­nes Video ver­spricht: Das ist unse­re rea­le Arbeitswelt.

Bei sol­chen For­ma­ten ist Authen­ti­zi­tät kein Stil­mit­tel. Sie ist die Grund­la­ge der Wir­kung. Des­halb soll­te KI hier nur als Hilfs­mit­tel im Hin­ter­grund ein­ge­setzt werden.

Wo KI-Bild­ge­ne­rie­rung sei­nen Platz hat

Anders sieht es dort aus, wo Bil­der nicht doku­men­ta­risch ver­stan­den wer­den müs­sen: Bei gene­ri­schen, bei­spiel­haf­ten, sym­bo­li­schen oder fik­tio­na­len Inhal­ten ist KI nicht nur legi­tim, son­dern bereits heu­te schon recht leis­tungs­fä­hig. Sie ist nicht nur die Zukunft. Son­dern bereits täg­li­che Realität.

Nie­mand hält Wer­be­spots für authen­tisch. Und auch bei­spiel­haf­tes Stock Foo­ta­ge wird vom mün­di­gen Kon­su­men­ten gele­sen als das, was es ist. Hier kann und wird KI einen immer grös­se­ren Platz ein­neh­men. Sie muss nichts vor­täu­schen. Sie muss unter­hal­ten, ver­an­schau­li­chen, ver­ein­fa­chen, zuspit­zen und ska­lier­bar machen.

Was Unter­neh­men jetzt brauchen

Die Schwei­zer Medi­en­bran­che setzt mit ihrem KI-Kodex auf Selbst­re­gu­lie­rung, Ver­ant­wort­lich­keit und Kenn­zeich­nungs­pflich­ten. Medi­en­un­ter­neh­men blei­ben ver­ant­wort­lich für ver­öf­fent­lich­te Inhal­te – unab­hän­gig davon, ob die­se von Men­schen erstellt oder mit KI gene­riert, bear­bei­tet oder dis­tri­bu­iert wurden.

Eine ähn­li­che Selbst­re­gu­lie­rung braucht es auch in der Unter­neh­mens­kom­mu­ni­ka­ti­on. Nicht zwin­gend als kom­pli­zier­tes, bran­chen­wei­tes Regel­werk. Aber für jeden Betrieb ein­zeln als kla­re inter­ne Leitlinie.

So eine Leit­li­nie könn­te wie folgt aussehen:

1. Doku­men­ta­risch-real – Ech­te Men­schen, ech­te Orte, ech­te Situa­tio­nen. KI nur als tech­ni­sches Hilfs­mit­tel im Hintergrund.

Aus­nah­men allen­falls, wenn a) klar als KI gekenn­zeich­net und b) bei gros­sem Mehr­wert für die Kun­den – bei­spiels­wei­se die Key­note des CEOs syn­chro­ni­siert mit sei­ner eige­nen Stim­me in der Spra­che eines gros­sen Mark­tes (Chi­ne­sisch, Hin­di etc.)

2. Rea­li­täts­nah, aber kon­stru­iert – Pro­dukt­de­mos, Trai­nings­sze­na­ri­en, Prozessvisualisierungen.

KI kann ein­ge­setzt wer­den, wenn nicht erkenn­bar und wenn die Per­so­nen eine schau­spie­le­ri­sche Rol­le spie­len, ohne Anspruch auf Authen­ti­zi­tät. Pro­duk­te, Inhal­te und Dar­stel­lung müs­sen den­noch kor­rekt bleiben.

3. Gene­risch-sym­bo­lisch – Vignet­ten­spots, Mood­bil­der, Meta­phern, illus­tra­ti­ve Sze­nen, Ersatz oder Ergän­zung für Stock Footage.

KI ist bereits heu­te zum Teil sehr gut geeig­net, legi­tim und im Einsatz.

4. Fik­tio­nal-kon­zep­tio­nell – Kam­pa­gnen­wel­ten, fik­ti­ve Sto­rys, Zukunftsbilder.

KI ist bereits heu­te zum Teil sehr gut geeig­net und legi­tim. Und in die­sem Bereich wird sie sich wohl zum zen­tra­len krea­ti­ven Visua­li­sie­rungs­werk­zeug entwickeln.

Am Ende wird nicht ent­schei­dend sein, ob ein Video mit Hil­fe von KI ent­stan­den ist, son­dern ob das Publi­kum ver­steht, was echt ist – und ob es dem Absen­der glaubt.